1 Das Produkt entspricht der EU-Gesetzgebung: 1169/2011, 1333/2008, ZZulV, 1129/2011, 2016/1413, 1170/2009, 1924/2006, 2018/775, 2073/2005, 432/2012.
2 Zum Abnehmen musst Du im Rahmen einer kalorienreduzierten, abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitsaufnahme zwei tägliche Mahlzeiten durch SHEKO Shakes ersetzen.
3 Das Ersetzen von einer der täglichen Mahlzeiten im Rahmen einer kalorienreduzierten, abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitsaufnahme durch unseren Mahlzeitenersatz trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten.
4 Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei.
5 Das enthaltene Riboflavin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.